Zollgutachten

Ein Zollgutachten wird zur Vorlage beim Zoll angefertigt, um den Wert eines Fahrzeuges oder von Fahrzeugteilen festzustellen, die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland importiert werden. Dieser Wert ist entscheidend für die Erhebung des Zolls und der Einfuhrumsatzsteuer auf diese Güter. Das Zollgutachten unterscheidet sich u. U. erheblich vom Wertgutachten, da es den Einkaufswert des Fahrzeuges im außereuropäischen Ausland unter Beachtung des dortigen Marktwertes ohne die deutschen Zulassungsbestimmungen berücksichtigt und für die Behörden verifiziert!



Häufig zweifeln die deutschen Zollbehörden den tatsächlichen Einkaufspreis, der im Ausland entrichtet wurde, als zu niedrig und unrealistisch an und legen dann selbst einen vom Importeur zu versteuernden Wert fest. Dem Risiko kann man durch ein Zollgutachten und einer Verzollung vor Ort, ggf. unter gutachterlicher Begleitung, statt am Grenzübergang entgehen.



Speziell nach dem Brexit ab 2021 könnte dieses Problem auch wieder für individuell eingeführte Fahrzeuge aus Großbritannien zu erwarten sein, wie bereits vor 1993.