Rechnungsprüfungen

Sie sind mit der in der Rechnung einer Kfz.-Werkstatt ausgewiesenen Leistung unzufrieden oder haben erhebliche Zweifel an der fachgerechten Ausführung Ihres Auftrages?

Gern prüfen wir die Rechnung auf Plausibilität und ob der Umfang der Reparaturleistungen an Ihrem Fahrzeug nachvollziehbar ist und gerechtfertigt war. Die im Ergebnis erstellte gutachterliche Stellungnahme dient als Beweismittel in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und der Werkstatt.

Gleiches gilt prinzipiell für Kfz.-Kaufvertragsprüfungen, wobei betont werden muß, daß in beiden Fällen keine Beurteilung juristischer Fragen aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes erfolgen kann.

Die Prüfungen beziehen sich auf reine Fachfragen des Kraftfahrzeugwesens!