Kaskogutachten

Ein Kaskogutachten wird erstellt, um einen Schaden festzustellen, den Sie selbst an Ihrem Fahrzeug verursacht haben, oder ein unbekannter Dritter, der nicht zu ermitteln ist.



In diesen Fällen kann die Teil- oder Vollkaskoversicherung eintreten, wenn Sie diese bei Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ihre Versicherungsgesellschaft ist, im Gegensatz zum Haftpflichtschaden, beim Kaskoschaden jedoch weisungsbefugt. Das heißt, sie kann Ihnen vorschreiben, ob Sie den Schaden durch einen von der Versicherung bestimmten Sachverständigen oder eine Kfz.-Werkstatt begutachten lassen müssen. Meistens genügt es jedoch, wenn Sie bei Ihrer Versicherung kurz anfragen, ob Sie uns mit der Schadenfeststellung beauftragen dürfen.

Dann sind wir gern für Sie da!

Im Übrigen gelten die gleichen Ausführungen wie zur Erstellung von Haftpflichtgutachten.